Präambel
Herzlich willkommen auf unserer Website!
Vielen Dank, dass Sie sich für unser Unternehmen entschieden haben und uns Ihr Vertrauen schenken.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Surfen und Einkaufen auf unserer Website. Das Dokument wurde mit Hilfe des Sellvio AGB-Generators erstellt. Wenn Sie Fragen zum Inhalt der AGB, zur Funktionsweise der Website, den Produkten oder zum Kaufvorgang haben oder Ihre individuellen Wünsche mit uns besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter den angegebenen Kontaktdaten.
Impressum: Angaben zum Diensteanbieter (Verkäufer, Firma)
Name: Üveges-Dental Dental Ltd.
Hauptsitz: 9026 Győr, Hédervári-Straße 18/A
Handelsregisternummer: 0809033666
Steuernummer: 27456057108
Vertreter: Imre Milan Varga
Telefonnummer: +36 20 513 4703
E-Mail: info@uveges-dental.hu
Website: uveges-dental.hu/hu
Details zum Hosting-Anbieter
Name: Yettel Hungary Ltd.
Hauptsitz: Ungarn, Törökbálint, Pannon út 1.
Website: yettel.hu
Definitionen
Waren: Bewegliche Gegenstände, die auf unserer Website zum Verkauf angeboten werden, einschließlich:
- Wasser, Gas und Strom, die in Tanks, Flaschen oder auf andere Weise in begrenzten Mengen oder in festgelegten Kapazitäten geliefert werden;
- und bewegliche Güter, die digitale Inhalte oder eine digitale Dienstleistung enthalten oder mit diesen in der Weise verbunden sind, dass die Güter ohne die betreffenden digitalen Inhalte oder Dienstleistungen nicht für den beabsichtigten Zweck nutzbar wären.
Ware mit digitalen Elementen: Eine bewegliche Sache, die digitale Inhalte oder einen digitalen Dienst enthält oder eng damit verbunden ist und ihre Funktion ohne die jeweiligen digitalen Inhalte oder Dienste nicht erfüllen kann.
Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form erstellt oder bereitgestellt werden.
Parteien: Verkäufer und Käufer gemeinsam.
Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen, selbstständigen Tätigkeit oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Verbrauchervertrag: Ein Vertrag, bei dem eine der Parteien Verbraucher ist.
Funktionalität: Die Eigenschaft von Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten oder digitalen Diensten, die es ihnen ermöglicht, die für ihren beabsichtigten Gebrauch erforderlichen Funktionen zu erfüllen.
Hersteller: Der Hersteller der Waren oder, bei importierten Waren, der Importeur in das Gebiet der Europäischen Union sowie jede Person, die auf der Verpackung, der Marke oder einem anderen Kennzeichen der Waren als Hersteller angegeben ist.
Interoperabilität: Die Fähigkeit einer Ware, eines digitalen Inhalts oder eines Dienstes mit digitalen Elementen, mit anderer, unterschiedlicher Hardware oder Software zusammenzuarbeiten.
Kompatibilität: Die Fähigkeit einer Ware, eines digitalen Inhalts oder eines Dienstes mit digitalen Elementen, ohne Modifikation mit Hardware und Software ähnlicher Zweckbestimmung zusammenzuarbeiten.
Website: Eine vom Verkäufer betriebene Website, die als Plattform für den Abschluss eines Vertrags dient.
Dauerhafter Datenträger: Ein Gerät, das dem Empfänger die dauerhafte und unveränderte Speicherung und den Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht.
Fernkommunikationsmittel: Jedes Gerät, das den Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Parteien ermöglicht. Ein solches Gerät kann beispielsweise das Internet, Telefon, Fax, Druckerzeugnisse oder eine Anzeige mit einem Bestellformular sein.
Fernabsatzvertrag: Ein Verbrauchervertrag, der im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
Unternehmen: Eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
Käufer / Sie: Die Person, die über die Website ein Kaufangebot macht und dadurch einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt.
Gewährleistung: Bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ist die Gewährleistung wie folgt auszulegen:
- Freiwillige Garantie: Eine freiwillige Verpflichtung des Unternehmens, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, zusätzlich zu oder in Abwesenheit einer gesetzlichen Verpflichtung.
- Obligatorische Garantie: Eine auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Garantie, die für den Unternehmer verbindlich ist.
Kaufpreis: die für die Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte gezahlte Gegenleistung.
Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt den Bestimmungen des ungarischen Rechts und insbesondere gelten die folgenden Gesetze:
- Gesetz CLV von 1997 zum Verbraucherschutz
- Gesetz CVIII von 2001 über bestimmte Fragen des elektronischen Handels und der Dienste im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft
- Gesetz V von 2013 zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Regierungsverordnung 151/2003 (IX.22.) über die obligatorische Garantie für langlebige Konsumgüter
- Verordnung 10/2024 (VI.28.) des Justizministers zur Definition des Umfangs langlebiger Konsumgüter, die einer obligatorischen Garantie unterliegen
- Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) über die detaillierten Regeln für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen
- Verordnung Nr. 19/2014 (IV.29.) des Ministeriums für Volkswirtschaft über die Verfahrensregeln für die Bearbeitung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen in Bezug auf Waren, die im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen verkauft wurden
- Gesetz LXXVI von 1999 zum Urheberrecht
- Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit
- VERORDNUNG (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Februar 2018 zur Bekämpfung von ungerechtfertigtem Geoblocking und anderen Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen 2006/2004/EG und (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG
- VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
- Regierungsverordnung 373/2021. (VI. 30.) über die detaillierten Regeln für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen über den Verkauf von Waren, die Bereitstellung digitaler Inhalte und die Bereitstellung digitaler Dienste
Geltungsbereich und Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) bestimmen neben den einschlägigen verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen den Inhalt des über die Website begründeten Vertragsverhältnisses. Die AGB enthalten die Rechte und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer, die Bedingungen für den Vertragsabschluss, die Leistungsfristen, die Zahlungs- und Lieferbedingungen, die Haftungsregeln sowie die Art und Weise der Ausübung des Widerrufsrechts. Technische Informationen, die für die Nutzung der Website erforderlich sind – sofern nicht in diesen AGB enthalten – werden durch andere auf der Website verfügbare Informationen bereitgestellt. Vor Abschluss der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, sich mit den Bestimmungen dieser AGB vertraut zu machen und diese zu akzeptieren.
Sprache und Form des Vertrags
Die Sprache der Verträge, auf die sich diese AGB beziehen, ist Ungarisch. Diese Verträge werden elektronisch abgeschlossen, gelten nicht als schriftliche Verträge und werden vom Verkäufer nicht registriert.
Beschwerdeabwicklung und Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung
Sollten Sie eine Verletzung Ihrer individuellen Rechte oder Interessen im Zusammenhang mit der gekauften Ware oder den Aktivitäten des Verkäufers oder der im Auftrag des Verkäufers handelnden Person feststellen, können Sie Ihre Beschwerde an eine der folgenden Kontaktdaten richten:
- Schriftlich Über die Online-Schnittstelle: uveges-dental.hu/hu
- Schriftlich über die folgende E-Mail-Adresse: info@uveges-dental.hu
- Schriftlich per Post: 9026 Győr, Hédervári út 18/A
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Beurteilung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen gesonderte Gesetze gelten und diese nicht nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes bearbeitet werden.
Eine Verbraucherschutzbeschwerde – die nicht als Gewährleistungs- oder Garantieanspruch gilt – kann mündlich oder schriftlich eingereicht werden. Wir werden die mündliche Beschwerde umgehend prüfen und, falls eine sofortige Lösung nicht möglich ist, ein Protokoll darüber erstellen, das dem Verbraucher zugeht.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die mündliche Beschwerde umgehend zu prüfen und, falls erforderlich, Abhilfe zu schaffen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die mündliche Beschwerde umgehend zu prüfen und, falls möglich, Abhilfe zu schaffen. Ist der Verbraucher mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden oder ist eine sofortige Prüfung nicht möglich, ist das Unternehmen verpflichtet, ein Protokoll über die Beschwerde und seinen Standpunkt zu erstellen.
Eine Kopie des Protokolls:
- im Falle einer mündlichen Reklamation muss diese dem Verbraucher vor Ort übergeben werden,
- Bei telefonischen oder anderen elektronischen Beschwerden muss diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach den für schriftliche Beschwerden geltenden Regeln zusammen mit einer inhaltlichen Antwort eingereicht werden. Das Beschwerdeprotokoll muss Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Verbrauchers,
- Ort, Zeit und Art der Einreichung der Beschwerde,
- eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde des Verbrauchers, eine Liste der vom Verbraucher vorgelegten Dokumente, Unterlagen und sonstigen Beweismittel,
- eine Stellungnahme des Unternehmers zur Beschwerde des Verbrauchers, sofern eine sofortige Prüfung der Beschwerde möglich ist,
- die Unterschrift des Protokollführers und – mit Ausnahme einer mündlichen Beschwerde, die telefonisch oder über andere elektronische Kommunikationsdienste eingelegt wird – des Verbrauchers,
- Ort und Zeit der Protokollierung,
- im Falle einer mündlichen Beschwerde, die telefonisch oder über andere elektronische Kommunikationsdienste übermittelt wird, die eindeutige Identifikationsnummer der Beschwerde.
Das Unternehmen ist verpflichtet, schriftlich eingegangene Beschwerden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt nachweisbar zu beantworten, sofern das EU-Recht nichts anderes vorsieht, und Maßnahmen zur Weiterleitung der Antwort zu ergreifen. Wird die Beschwerde abgelehnt, ist das Unternehmen verpflichtet, dem Verbraucher seine Stellungnahme schriftlich und begründet mitzuteilen. In diesem Fall muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, an welche Behörde oder Schlichtungsstelle er sich je nach Art der Beschwerde wenden kann. Die Informationen müssen Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift der zuständigen Organisation enthalten. Der Verkäufer hat keine allgemeine Unterwerfungserklärung abgegeben.
Rechtsmittel – wenn die Beschwerdebearbeitung erfolglos bleibt
Verbraucherschutzverfahren:
Verbraucher haben das Recht, bei der für ihren Wohnort zuständigen Verbraucherschutzbehörde Beschwerde einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. Nach der Benachrichtigung entscheidet die Behörde über die Weiterführung des Verfahrens. Die Aufgaben der Verbraucherschutzbehörden werden in erster Instanz von den Hauptstadt- und Kreisverwaltungen wahrgenommen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden Seite:
Verbraucherschutzabteilung der Stadtverwaltung Budapest
Adresse: 1117 Budapest, Prielle-Kornélia-Straße 4/b.
Postanschrift: 6001 Kecskemét, P.O. Kasten 189.
E-Mail: beyazzatovedelem@bfkh.gov.hu
Telefonnummer: (1) 450-2598
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … Gesundheitsfonds
Zuständigkeitsbereich: Großraum Budapest
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsamtes des Kreises Bács-Kiskun
Adresse: 6000 Kecskemét, Szent István krt. 19/A.
Postanschrift: 6001 Kecskemét, P.O. Kasten 189.
E-Mail: bezyaztavedelem@bacs.gov.hu
Telefonnummer: 06 76 795 710
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Gerichtsstand: Komitat Bács-Kiskun
Verbraucherschutzabteilung des Kreisregierungsamtes Békés
Adresse: 5600 Békéscsaba, József Attila u. 2-4.
Postanschrift: 5600 Békéscsaba, József Attila u. 2-4.
E-Mail: fogyved@bekes.gov.hu
Telefonnummer: +36 66 546 150
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Gerichtsbarkeit: Komitat Békés
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsamtes des Komitats Csongrád-Csanád
Adresse: 6722 Szeged, Rákóczi-Platz 1.
Postanschrift: 6722 Szeged, Rákóczi-Platz 1.
E-Mail: bezyaztavedelem@csongrad.gov.hu
Telefonnummer: 06 62 680 532
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsstand: Komitat Csongrád-Csanád
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsamtes des Kreises Győr-Moson-Sopron
Adresse: 9022 Győr, Türr István Straße. 7.
E-Mail: bezyaztavedelem@gyor.gov.hu
Telefonnummer: +36 96 795 950
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsstand: Komitat Győr-Moson-Sopron
Verbraucherschutzabteilung der Komitatregierung Heves
Adresse: 3300 Eger, Kossuth L. u. 9.
Postanschrift: 3301 Eger, Postfach 216.
E-Mail: fogyved@heves.gov.hu
Telefonnummer: 06 (36) 515-469
Fax: 06 (36) 516-040
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Gerichtsbarkeit: Komitat Heves
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsamtes des Komitats Komárom-Esztergom
Adresse: 2800 Tatabánya, Bárdos László Straße 2.
E-Mail: bezyaztavedelem.meff@komarom.gov.hu
Telefonnummer: (34) 309-303
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … -muszaki-engedelyezesi-es
Gerichtsstand: Komitat Komárom-Esztergom
Verbraucherschutzabteilung der Regierung des Komitates Somogy
Adresse: 7400 Kaposvár, Vásártéri út 2.
E-Mail: bezyaztavedelem@somogy.gov.hu
Telefonnummer: 06 82 510 868
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsbarkeit: Komitat Somogy
Verbraucherschutzabteilung der Bezirksregierung Tolna
Adresse: 7100 Szekszárd, Kiskorzó-Platz 3.
E-Mail: beyazzatovedelem@tolna.gov.hu
Telefonnummer: (74) 795-384
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsbarkeit: Komitat Tolna
Verbraucherschutzabteilung der Komitatsregierung Veszprém
Adresse: 8200 Veszprém, Kistó-Straße 1.
Postanschrift: 8200 Veszprém, Kistó-Straße 1.
E-Mail: beyazzatovedelem@veszprem.gov.hu
Telefonnummer: +36 88 550 510
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Gerichtsstand: Komitat Veszprém
Verbraucherschutzabteilung der Komitatregierung Pest
Adresse: 1072 Budapest, Nagy Diófa u.10-12.
Postanschrift: 6001 Kecskemét, P.O. Kasten 189.
E-Mail: fogyved@pest.gov.hu
Telefonnummer: 06 1 459 4843
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … Gesundheitsfonds
Gerichtsbarkeit: Komitat Pest
Verbraucherschutzabteilung der Regierung des Komitates Baranya
Adresse: 7630 Pécs, Hengermalom u. 2.
Postanschrift: 7630 Pécs, Hengermalom u. 2.
E-Mail: beyazzatovedelem@baranya.gov.hu
Telefonnummer: 06 72 795 398
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsbarkeit: Komitat Baranya
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsbüros des Kreises Borsod-Abaúj-Zemplén
Adresse: 3527 Miskolc, József Attila u 20.
E-Mail: bezyaztavedelem@borsod.gov.hu
Telefonnummer: 06 46 795 779
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … i-engedelyezesi-meresugyi
Gerichtsstand: Kreis Borsod-Abaúj-Zemplén
Verbraucherschutzabteilung der Komitatregierung Fejér
Adresse: 8000 Székesfehérvár, Honvéd-Straße 8.
E-Mail: fogyved@fejer.gov.hu
Telefonnummer: +36 22 501 751
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsbarkeit: Komitat Fejér
Verbraucherschutzabteilung der Regierungsstelle des Komitates Hajdú-Bihar
Adresse: 4025 Debrecen, Széchenyi-Straße 46.
Postanschrift: 4025 Debrecen, Széchenyi-Straße 46.
E-Mail: beyazzatovedelem@hajdu.gov.hu
Telefonnummer: 06 52 533 924
Fax: 06 52 504 105
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsstand: Kreis Hajdú-Bihar
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsamtes des Komitats Jász-Nagykun-Szolnok
Adresse: 5000 Szolnok, Indóház u. 8.
E-Mail: jasz.fogyved@jasz.gov.hu
Telefonnummer: 56/795-165
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … i-engedelyezesi-meresugyi
Gerichtsstand: Komitat Jász-Nagykun-Szolnok
Verbraucherschutzabteilung der Regierungsstelle des Komitats Nógrád
Adresse: 3100 Salgótarján, Karancs-Straße 54.
E-Mail: fogyved@nograd.gov.hu
Telefonnummer: 06 32 511 116
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Gerichtsbarkeit: Komitat Nógrád
Verbraucherschutzabteilung des Regierungsamtes des Kreises Szabolcs-Szatmár-Bereg
Adresse: 4400 Nyíregyháza, Hatzel-Platz 10.
Postanschrift: 4401 Nyíregyháza, P.O. Kasten 77.
E-Mail: bezyaztavedelem@szabolcs.gov.hu
Telefonnummer: 06 42 500 694
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … -muszaki-engedelyezesi-es
Gerichtsstand: Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg
Verbraucherschutzabteilung der Regierung des Komitates Vas
Adresse: 9700 Szombathely, Wesselényi u. 7.
Postanschrift: 9702 Szombathely, Postfach 24.
E-Mail: bezyaztavedelem@vas.gov.hu
Telefonnummer: +36/70-705-1435
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Gerichtsbarkeit: Komitat Vas
Verbraucherschutzabteilung der Komitatregierung Zala
Adresse: 8900 Zalaegerszeg, Pintér Máté u. 22.
Postanschrift: 8900 Zalaegerszeg, Pintér Máté u. 22.
E-Mail: beyazzatovedelem.zala@zala.gov.hu
Telefonnummer: +36 92 510 530
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Gerichtsbarkeit: Komitat Zala
Gerichtsverfahren
Wird in einem Verbraucherstreit keine zufriedenstellende Einigung erzielt, hat der Kunde das Recht, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Für die Rechtsstreitigkeiten gelten die Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch und des Gesetzes CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung.
Schlichtungsverfahren:
Wird die Verbraucherbeschwerde abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, sich an die für Ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständige Schlichtungsstelle oder eine Schlichtungsstelle Ihrer Wahl zu wenden. Voraussetzung für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist, dass der Verbraucher zunächst versucht hat, den Streit direkt mit dem Unternehmen beizulegen.
Die Schlichtungsstelle führt das Verfahren – sofern der Verbraucher keine persönliche Anhörung beantragt – online über ein elektronisches Gerät mit Audio- und Videoübertragung durch.
Unser Unternehmen ist verpflichtet, während des Verfahrens mitzuwirken, fristgerecht auf den Antrag der Stelle zu antworten und sicherzustellen, dass der zum Abschluss eines Vergleichs befugte Vertreter während des Verfahrens online anwesend ist. Beantragt der Verbraucher eine persönliche Anhörung, ist der Unternehmensvertreter verpflichtet, zumindest online an der Anhörung teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Schlichtungsstellen finden Sie hier: bekeltetes.hu
Kontaktdaten der jeweils örtlich zuständigen Schlichtungsstellen:
Budapester Schlichtungsstelle
Hauptsitz: Budapest
Gerichtsstand: Budapest
Kontakt:
Adresse: 1016 Budapest, Krisztina krt. 99. 1. Stock. 111.
Postanschrift: 1253 Budapest, Postfach 10.
Telefonnummer: 06-1-488-2131
E-Mail: bekelteto.testulet@bkik.hu
Website: bekeltet.bkik.hu
Schlichtungsstelle des Kreises Borsod-Abaúj-Zemplén
Hauptsitz: Miskolc
Gerichtsstand: Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén, Komitat Heves, Komitat Nógrád
Kontakt:
Adresse: 3525 Miskolc, Szentpáli u. 1.
Telefonnummer: 06-46-501-090, 06-46-501-091
E-Mail: bekeltetes@bokik.hu
Website: bekeltetes.borsodmegye.hu
Schlichtungsstelle des Landkreises Fejér
Hauptsitz: Székesfehérvár
Gerichtsstand: Komitat Fejér, Komitat Komárom-Esztergom, Komitat Veszprém
Kontakt:
Adresse: 8000 Székesfehérvár, Hosszúsétáter 4-6.
Telefonnummer:06-22-510-310
E-Mail: bekeltetes@fmkik.hu
Website: bekeltetesfejer.hu
Schlichtungsstelle des Kreises Hajdú-Bihar
Hauptsitz: Debrecen
Gerichtsstand: Komitat Jász-Nagykun-Szolnok, Komitat Hajdú-Bihar, Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg
Kontakt:
Adresse: 4025 Debrecen, Vörösmarty u. 13-15.
Telefonnummer: 06-52-500-710, +36 52 500 745
E-Mail: bekelteto@hbkik.hu
Website: hbmbekeleltetes.hu
Schlichtungsstelle des Komitates Baranya
Hauptsitz: Pecs
Zuständigkeitsbereich: Komitat Baranya, Komitat Somogy, Komitat Tolna
Kontakt:
Adresse: 7625 Pécs, Majorossy I. u. 36.
Telefonnummer: 06-72-507-154
E-Mail: info@baranyabekeltetes.hu
Website: baranyabekeltetes.hu
Schlichtungsstelle des Kreises Csongrád-Csanád
Hauptsitz: Szeged
Zuständigkeitsbereich: Komitat Békés, Komitat Bács-Kiskun, Komitat Csongrád-Csanád
Kontakt:
Adresse: 6721 Szeged, Párizsi krt. 8-12.
Telefonnummer: 06-62/549-392
E-Mail: bekelteto.testulet@cskik.hu
Website: bekeltetes-csongrad.hu
Schlichtungsstelle des Kreises Győr-Moson-Sopron
Hauptsitz: Györ
Gerichtsstand: Komitat Győr-Moson-Sopron, Komitat Vas, Komitat Zala
Kontakt:
Adresse: 9021 Győr, Szent István út 10/a.
Telefonnummer: 06-96-520-217
E-Mail: bekeltetotestulet@gymskik.hu
Website: bekeltetesgyor.hu
Schlichtungsstelle des Komitates Pest
Hauptsitz: Budapest
Gerichtsstand: Komitat Pest
Kontakt:
Adresse: 1055 Budapest, Balassi Bálint u. 25. IV/2.
Telefonnummer: 06-1-792-7881
E-Mail: pmbekelteto@pmkik.hu
Website: panaszrendezes.hu
Schlichtungsverfahren bei Nichtverbrauchern
Nach den Verbraucherschutzvorschriften können bestimmte gesetzlich definierte Organisationen – wie z. B. zivilgesellschaftliche Organisationen, religiöse Körperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften – das Schlichtungsverfahren auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihre Tätigkeit nicht als verbraucherorientiert gilt. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Organisation die Waren nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt, nutzt oder verwendet. Die Schlichtungsstelle ist befugt, das Vorliegen der Verbrauchereigenschaft zu prüfen und zu bewerten. Für das Verfahren gelten die allgemeinen Regeln des Schlichtungsverfahrens.
Teilnichtigkeit, Verhaltenskodex
Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtswidrig oder unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle dieser Bestimmungen tritt das jeweils geltende Recht. Der Verkäufer verfügt gegenüber Verbrauchern nicht über Verhaltenskodizes im Sinne des Gesetzes zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken.
Über die Website:
Bestellungen sind registrierungspflichtig und können nur von Unternehmen mit einer Steuernummer aufgegeben werden.
Verbraucherinformationen
Informationen zum Widerrufsrecht des Verbraucherkäufers
Gemäß Artikel 8:1, Absatz 1, Punkt 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Verbraucher nur eine natürliche Person, die außerhalb der Ausübung ihrer beruflichen, selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, daher können juristische Personen das Widerrufsrecht nicht ohne Begründung ausüben!
Der Verbraucher hat gemäß Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. § 20. Der Verbraucher hat das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Verbraucher hat das Recht,
a) bei einem Vertrag über den Verkauf von Waren,aa) die Ware,ab) bei dem Verkauf mehrerer Waren, wenn die Lieferung jeder der Waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt, die letzte gelieferte Ware,ac) bei Waren, die aus mehreren Artikeln oder Stücken bestehen, die letzte gelieferte Ware oder das letzte Stück,ad) wenn die Ware regelmäßig innerhalb eines bestimmten Zeitraums geliefert werden muss, die erste Dienstleistung,
Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz nimmt.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass der Verbraucher das Recht hat, seine Rücktrittsabsicht zwischen Vertragsschluss und Erhalt der Ware mitzuteilen. Wurde der Vertrag auf Grundlage eines Angebots des Verbrauchers geschlossen, kann der Verbraucher dieses vor Vertragsschluss widerrufen, wodurch die Verbindlichkeit des Angebots erlischt. Informiert der Verkäufer den Verbraucher nicht über die Frist und die Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts (insbesondere gemäß § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.)) oder über die gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufserklärung, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist automatisch um 12 Monate. Erteilt der Verkäufer diese Informationen innerhalb der verlängerten 12-Monatsfrist, endet die Widerrufsfrist am 14. Tag nach Erhalt der Information.
Rücktrittserklärung, Ausübung des Rücktritts- oder Kündigungsrechts des Verbrauchers
Der Verbraucher kann sein in § 20 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) vorgesehenes Recht mittels einer diesbezüglichen eindeutigen Erklärung oder unter Verwendung eines Erklärungsmusters ausüben, das von der Website heruntergeladen werden kann.
Wirksamkeit der Widerrufserklärung des Verbrauchers
Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts ist gewahrt, wenn der Verbraucher seine Erklärung spätestens am letzten Tag der Frist absendet. Bei einem schriftlichen Widerruf ist der Zeitpunkt der Absendung maßgeblich. Die Beweislast für die fristgerechte Abgabe der Erklärung trägt der Verbraucher. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Widerrufserklärung des Verbrauchers elektronisch. Der Verkäufer bestätigt die Widerrufserklärung des Verbrauchers nach Erhalt auf einem elektronischen Datenträger.
Pflichten des Verkäufers im Falle des Rücktritts des Verbrauchers
Rückerstattungspflicht
Tritt der Verbraucher gemäß § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) vom Vertrag zurück, ist der Verkäufer verpflichtet, den gesamten gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.
Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung gemäß § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) erstattet der Verkäufer dem Verbraucher den geschuldeten Betrag auf die gleiche Weise, wie die vom Verbraucher verwendete Zahlungsmethode. Mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers kann der Verkäufer für die Rückerstattung eine andere Zahlungsmethode verwenden, ohne dass dem Verbraucher dadurch zusätzliche Gebühren entstehen. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus der vom Verbraucher angegebenen falschen und/oder ungenauen Bankkontonummer oder Postanschrift ergeben.
Zusätzliche Kosten
Wählt der Verbraucher ausdrücklich eine andere Versandart als die günstigste Standardversandart, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten. In diesem Fall sind wir verpflichtet, bis zur Höhe der angegebenen allgemeinen Versandkosten zu erstatten.
Zurückbehaltungsrecht
Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Verbraucher die Waren zurückgesandt hat oder einen glaubwürdigen Nachweis über die Rücksendung erbringt. Der Verkäufer akzeptiert keine Nachnahme- oder frankierten Sendungen.
Beschränkung des Widerrufsrechts – wann kann es nicht ausgeübt werden?
Der Verkäufer weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihr Widerrufsrecht in den in Artikel 29 (1) der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.) genannten Fällen nicht ausüben können:
a. nachdem die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Begründet der Vertrag jedoch eine Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers, kann diese Ausnahme nur geltend gemacht werden, wenn die Erbringung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme begonnen hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald das Unternehmen den Vertrag vollständig erfüllt hat; b. im Falle eines Produkts oder einer Dienstleistung, deren Preis oder Gebühr nicht vom Unternehmen beeinflusst werden kann und von möglichen Schwankungen auf dem Finanzmarkt während der für die Ausübung des Widerrufsrechts angegebenen Frist abhängt; c. im Falle eines nicht vorgefertigten Produkts, das nach Anweisungen des Verbrauchers oder auf seinen ausdrücklichen Wunsch hergestellt wurde, oder im Falle eines Produkts, das eindeutig auf den Verbraucher zugeschnitten ist;
d. in Bezug auf Waren, die verderblich sind oder ihre Qualität nur für kurze Zeit behalten;
e. bei Waren in versiegelten Verpackungen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach dem Öffnen nach der Lieferung nicht zurückgegeben werden können (Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Waren in versiegelten Verpackungen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach dem Öffnen nach der Lieferung nicht zurückgegeben werden können, die zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren notwendige Verwendung zum Verlust des Widerrufsrechts führt.); f. bei Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Waren vermischt werden; g. bei alkoholischen Getränken, deren tatsächlicher Wert von Marktschwankungen abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, und deren Preis von den Parteien bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, wobei der Vertrag jedoch erst am dreißigsten Tag nach Abschluss erfüllt ist; h. bei einem Geschäftsvertrag, bei dem das Unternehmen den Verbraucher auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers aufsucht, um dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen; i. beim Verkauf und Kauf von versiegelten Audio- oder Videoaufzeichnungen und Kopien von Computersoftware, wenn der Verbraucher die Verpackung nach der Lieferung geöffnet hat; j. bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen;k. bei Verträgen, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden;l. bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen (mit Ausnahme von Wohnungsdienstleistungen), Beförderung, Kraftfahrzeugvermietung, Verpflegung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn im Vertrag eine bestimmte Frist oder ein bestimmter Zeitraum vereinbart wurde;m. bei digitalen Inhalten, die auf einem nicht körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, wenn der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher gleichzeitig mit dieser Zustimmung seine Kenntnis davon erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht nach Beginn der Ausführung verliert,
Informationen zu Produktgarantien und Konformitätsgarantien im Rahmen von Verbraucherverträgen.
Dieser Abschnitt der Verbraucherinformationen wurde auf Grundlage der Ermächtigung gemäß § 11 Absatz 5 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) und unter Berücksichtigung von Anhang 3 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) erstellt. Die Verbraucherinformationen gelten ausschließlich für Käufer, die Verbraucher sind. Die für Käufer, die keine Verbraucher sind, geltenden Regeln sind in einem separaten Kapitel aufgeführt.
Voraussetzungen für die vertragsgemäße Erfüllung bei einem Verbrauchervertrag
Voraussetzungen für die vertragsgemäße Erfüllung allgemein bei Waren, die im Rahmen eines Verbrauchervertrags verkauft werden, und Waren, die einen digitalen Bestandteil enthalten
Die Voraussetzungen für die vertragsgemäße Erfüllung sind wie folgt:
- Die Waren müssen der Beschreibung, Menge, Qualität und Art entsprechen und über die angegebene Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und andere im Vertrag festgelegte Eigenschaften verfügen.
- Die Ware muss für den Zweck geeignet sein, den der Verbraucher dem Verkäufer vor oder bei Vertragsschluss mitgeteilt hat und den der Verkäufer akzeptiert hat.
- Beinhaltet sämtliches vertraglich vereinbartes Zubehör, Benutzerhandbücher inklusive Anleitungen zur Inbetriebnahme und Installation sowie Kundendienstunterstützung.
- Stellen Sie außerdem sicher, dass die im Vertrag geforderten Updates verfügbar sind.
- Darüber hinaus müssen die Waren auch die üblichen Anforderungen erfüllen:
- Es muss für die Zwecke geeignet sein, die für Produkte der gleichen Art durch Gesetze, technische Normen oder, falls diese fehlen, durch die allgemeinen Markterwartungen festgelegt sind.
- Die erwartete Menge, Qualität und Leistungsmerkmale aufweisen, einschließlich Funktionalität, Kompatibilität, Zugänglichkeit, Kontinuität und Sicherheit. Dies gilt auch für alle öffentlichen Aussagen des Verkäufers oder seiner Lieferkette, beispielsweise in der Werbung oder auf Etiketten.
- Legen Sie sämtliches Zubehör und alle Anweisungen bei, die ein Verbraucher erwarten würde, einschließlich einer geeigneten Verpackung.
- Sie müssen den Eigenschaften der Ware entsprechen, die vor Vertragsschluss als Probe präsentiert, als Modell zur Verfügung gestellt oder in einer Probeversion getestet wurde.
Ausnahmen: Die Waren müssen nicht den öffentlichen Aussagen entsprechen, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass:
- er kannte die gegebene Aussage nicht und musste sie auch nicht kennen;
- die Erklärung vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß korrigiert wurde;
- die öffentliche Äußerung keinen Einfluss auf die Entscheidung des Verbrauchers zum Abschluss des Vertrags hatte.
Mangelhafte Erfüllung eines Kaufvertrags
Mangelhafte Erfüllung bei einem Kaufvertrag Der Verkäufer leistet mangelhaft, wenn der Mangel der Ware auf eine unsachgemäße Installation zurückzuführen ist, vorausgesetzt dass:
- die Inbetriebnahme Bestandteil des Kaufvertrages ist und vom Verkäufer oder einer unter seiner Verantwortung handelnden Person durchgeführt wurde; oder
- die Installation durch den Verbraucher erfolgen sollte, der Mangel jedoch durch eine unvollständige Anleitung des Verkäufers – oder, bei Waren mit digitalen Elementen, des Anbieters digitaler Dienste – verursacht wurde.
Hat der Verkäufer die Inbetriebnahme übernommen, gilt die Leistung erst dann als erbracht, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist.
Bei Waren mit digitalen Elementen
: Wenn der Vertrag die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen vorsieht, haftet der Verkäufer für den Mangel auch dann, wenn dieser innerhalb von zwei Jahren ab der Erbringung auftritt oder erkennbar wird – vorausgesetzt, dass die Dauer der Dienstleistung zwei Jahre nicht überschreitet. Um die Konformität von Waren mit digitalen Elementen aufrechtzuerhalten, ist der Verkäufer verpflichtet: den Verbraucher über alle verfügbaren Updates zu informieren, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Produkts erforderlich sind (einschließlich Sicherheitsupdates); sicherzustellen, dass der Verbraucher diese Updates erhält.
Verfügbarkeitszeitraum der Updates:
- bei einer einmaligen digitalen Dienstleistung: für einen Zeitraum, der aufgrund der Art des Produkts, seines Zwecks, der Art des Vertrags und der Umstände vernünftigerweise erwartet werden kann;
- bei kontinuierlicher digitaler Dienstleistung (für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren): innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Erbringung.
Installiert der Verbraucher die bereitgestellten Updates nicht innerhalb angemessener Frist, haftet der Verkäufer nicht für Mängel, wenn:
- den Verbraucher im Voraus über die Bedeutung des Updates und die Folgen einer Nichtinstallation informiert;
- die unterbliebene Aktualisierung bzw. die fehlerhafte Installation nicht auf einen Mangel in der Anleitung des Verkäufers zurückzuführen ist.
Ausnahmen von der Feststellung mangelhafter Leistung
Folgendes gilt nicht als mangelhafte Leistung:
- der Verbraucher vor dem Kauf ausdrücklich darüber informiert wurde, dass bestimmte Eigenschaften der Ware von den üblichen Eigenschaften abweichen;
- und der Verbraucher dieser konkreten Abweichung bei Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt hat.
Voraussetzungen für die Vertragserfüllung beim Verkauf digitaler Inhalte im Rahmen eines Verbrauchervertrags:
Der Verkäufer stellt dem Verbraucher die digitalen Inhalte zur Verfügung. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss Zugang zu den digitalen Inhalten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren aktuellsten Version zu gewähren. Die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn die digitalen Inhalte – oder die für den Zugriff oder das Herunterladen erforderliche Lösung – dem Verbraucher oder dem vom Verbraucher angegebenen physischen oder virtuellen Gerät zur Verfügung gestellt werden.
Der Verkäufer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Verbraucher:
- Benachrichtigungen über alle Updates, einschließlich Sicherheitsupdates, erhalten,
- und erhält auch diejenigen, die erforderlich sind, um die Vertragsgemäßheit der digitalen Inhalte oder digitalen Dienste aufrechtzuerhalten.
Handelt es sich bei dem Vertrag um die fortlaufende, zeitlich begrenzte Bereitstellung digitaler Inhalte, ist der Verkäufer verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit einen vertragsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Haftungsausschluss bei unterbliebener Aktualisierung:
Installiert der Verbraucher die vom Verkäufer bereitgestellten Aktualisierungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet der Verkäufer nicht für die Leistungsunterbrechung, wenn:
- den Verbraucher im Voraus über die Verfügbarkeit des Updates und die Folgen einer Nichtinstallation informiert hat,
- das Fehlen einer Aktualisierung nicht auf einen Fehler oder eine Auslassung in den Anweisungen des Verkäufers zurückzuführen ist, vorausgesetzt dass:
- der Verkäufer den Verbraucher über die Verfügbarkeit des Updates und die Folgen einer Nichtinstallation durch den Verbraucher informiert hat; und
- Das Versäumnis des Verbrauchers, das Update zu installieren oder die fehlerhafte Installation des Updates durch den Verbraucher beruht nicht auf einem Mangel der vom Verkäufer bereitgestellten Installationsanleitung.
Eine mangelhafte Leistung liegt nicht vor, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss ausdrücklich darüber informiert wurde, dass eine bestimmte Eigenschaft des digitalen Inhalts von den hierin festgelegten Anforderungen abweicht, und der Verbraucher diese Abweichung bei Vertragsschluss ausdrücklich akzeptiert hat.
Der Verkäufer leistet mangelhaft, wenn der Mangel bei der Bereitstellung des digitalen Inhalts auf die unsachgemäße Integration des digitalen Inhalts in die digitale Umgebung des Verbrauchers zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass
- die Integration der digitalen Inhalte durch den Verkäufer erfolgte oder die Integration unter der Verantwortung des Verkäufers erfolgte; oder
- die digitalen Inhalte vom Verbraucher eingebunden werden müssen und die nicht ordnungsgemäße Einbindung auf Mängel in der vom Verkäufer bereitgestellten Einbindungsanleitung zurückzuführen ist.
Sieht der Vertrag die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum vor, haftet der Verkäufer für Mängel der digitalen Inhalte, wenn der Mangel während des im Vertrag festgelegten Zeitraums auftritt oder sich zeigt.
Sieht der Vertrag die Erbringung einer einzelnen digitalen Dienstleistung oder einer Reihe einzelner Dienstleistungen vor, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass ein vom Verbraucher innerhalb eines Jahres nach der Leistungserbringung erkannter Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhanden war. Es gilt jedoch nicht als mangelhaft erbracht, wenn der Verkäufer nachweist, dass:
- die digitale Umgebung des Verbrauchers den technischen Anforderungen der digitalen Inhalte oder digitalen Dienste nicht entsprach und
- den Verbraucher vor Vertragsschluss klar und verständlich hierüber informiert.
Der Verbraucher hat eine Mitwirkungspflicht: Er ist verpflichtet, mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten, damit dieser mit den ihm zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und mit minimalem Aufwand des Verbrauchers überprüfen kann, ob der Fehler tatsächlich in seiner digitalen Umgebung liegt.
Kommt der Verbraucher dieser Mitwirkungspflicht trotz klarer und verständlicher Informationen des Verkäufers nicht nach, trägt er die Beweislast dafür, dass:
- der Mangel, der innerhalb eines Jahres nach der Leistungserbringung festgestellt wurde, bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhanden war, oder
- die vom Mangel betroffene Leistung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist vertragsgemäß erbracht wurde.
Garantie
Wann können Sie Ihr Garantierecht geltend machen?
Wenn der Verkäufer eine mangelhafte Leistung erbringt, sind Sie berechtigt, einen Garantieanspruch gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und – im Falle eines Verbrauchervertrags – der Regierungsverordnung 373/2021 (VI. 30.) geltend zu machen.
Welche Rechte haben Sie im Falle eines Garantieanspruchs?
Sie können nach Ihrer Wahl folgende Rechte geltend machen:
- Sie können die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen, es sei denn, die Erfüllung des von Ihnen gewählten Anspruchs ist unmöglich oder würde für den Verkäufer im Vergleich zu den anderen möglichen Ansprüchen unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen;
- Wenn Sie die Reparatur oder den Ersatz nicht verlangen konnten oder können, können Sie eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen oder – als letztes Mittel – vom Vertrag zurücktreten.
Sie sind berechtigt, von einem Gewährleistungsrecht zu einem anderen zu wechseln, tragen jedoch die damit verbundenen Kosten, es sei denn, der Wechsel war gerechtfertigt oder wurde durch das Verhalten des Verkäufers verursacht.
Bei einem Verbrauchervertrag wird – bis zum Beweis des Gegenteils – vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Ware oder bei Waren mit digitalen Elementen festgestellt wurde, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder der Art des Mangels unvereinbar. Bei gebrauchten Waren haftet der Verkäufer nicht im Rahmen der Gewährleistung für den betreffenden Mangel, wenn der Käufer Verbraucher ist und beim Kauf ordnungsgemäß über den Mangel der Ware informiert wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, die vertragsgemäße Nachbesserung zu verweigern, wenn die Nachbesserung oder der Ersatz unmöglich ist oder für den Verkäufer unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen würde. Bei der Beurteilung sind der Wert der Ware in einwandfreiem Zustand und die Schwere der Vertragsverletzung zu berücksichtigen. Der Verbraucher ist zudem berechtigt – entsprechend der Schwere der Vertragsverletzung – eine anteilige Minderung der Gegenleistung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn
- der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz nicht durchgeführt hat oder diese zwar durchgeführt hat, dabei aber die folgenden Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt hat
- Der Verkäufer muss die Rücksendung der umgetauschten Ware auf eigene Kosten sicherstellen.
- Erfordert die Nachbesserung oder Ersatzlieferung den Ausbau von Waren, die entsprechend ihrer Art und ihrem Verwendungszweck bereits in Betrieb genommen wurden, bevor sich der Mangel zeigte, so umfasst die Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung den Ausbau der mangelhaften Waren und den Einbau der ersetzten oder nachgebesserten Waren oder die Übernahme der Ausbau- oder Einbaukosten.
- weigerte sich, die Ware in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen
- trotz der Versuche des Verkäufers, die Ware in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, wiederholt eine Nichterfüllung erfolgte
- der Leistungsmangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Preisminderung oder eine sofortige Kündigung des Kaufvertrages rechtfertigt, oder
- der Verkäufer sich nicht verpflichtet hat, die Ware in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, oder es aus den Umständen offensichtlich ist, dass das Unternehmen die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen wird.
Möchte der Verbraucher den Kaufvertrag wegen mangelhafter Leistung kündigen, trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, dass der Mangel unerheblich ist.
Der Verbraucher ist berechtigt, den verbleibenden Teil des Kaufpreises je nach Schwere der Vertragsverletzung ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis der Verkäufer seinen Verpflichtungen hinsichtlich der vertragsgemäßen Leistung und der mangelhaften Leistung nachgekommen ist. Grundsätzlich gilt:
- Der Verkäufer muss die Rücksendung der umgetauschten Ware auf eigene Kosten sicherstellen.
- Erfordert die Nachbesserung oder Ersatzlieferung den Ausbau von Waren, die entsprechend ihrer Art und ihrem Verwendungszweck bereits in Betrieb genommen wurden, bevor sich der Mangel zeigte, so umfasst die Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung den Ausbau der mangelhaften Waren und den Einbau der ersetzten oder nachgebesserten Waren oder die Übernahme der Ausbau- oder Einbaukosten.
Die angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt mit dem Datum, an dem der Verbraucher den Verkäufer über den Mangel informiert hat.
Der Verbraucher stellt dem Verkäufer die Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zur Verfügung. Die Gegenleistung kann anteilig gemindert werden, wenn ihr Betrag der Differenz zwischen dem Wert der Ware bei vertragsgemäßer Erfüllung und dem Wert der tatsächlich erhaltenen mangelhaften Ware entspricht. Der Verbraucher kann sein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag durch eine eindeutige, rechtsgültige Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben. Betrifft die mangelhafte Leistung nur einen Teil der Ware, kann das Rücktrittsrecht nur hinsichtlich dieses Teils ausgeübt werden. Ist es dem Verbraucher jedoch nicht zumutbar, die mangelfreie Ware zu behalten, ist er berechtigt, den gesamten Vertrag zu kündigen. Tritt der Verbraucher ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, gelten folgende Pflichten:
- Der Verbraucher ist verpflichtet, die betroffene Ware auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden,
- Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich nach Erhalt der zurückgesendeten Ware oder des Belegs über deren Versand zurückzuerstatten.
Innerhalb welcher Frist können Sie Ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen?
Sie sind verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Ein innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung gemeldeter Mangel gilt als unverzüglich gemeldeter Mangel. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihre Gewährleistungsrechte nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist ab Vertragserfüllung nicht mehr geltend machen können. Die Verjährungsfrist umfasst nicht den Teil der Reparaturzeit, in dem der Käufer die Ware nicht bestimmungsgemäß nutzen kann. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt für den von der Ersatzlieferung oder Reparatur betroffenen Teil der Ware erneut. Diese Regel gilt auch, wenn infolge der Reparatur ein neuer Mangel auftritt. Handelt es sich bei dem Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer um eine gebrauchte Sache, können die Parteien eine kürzere Verjährungsfrist vereinbaren; eine Verjährungsfrist von weniger als einem Jahr kann in diesem Fall ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden.
Gegenüber wem können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Sie können Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte?
Innerhalb eines Jahres ab Lieferung sind für die Geltendmachung Ihres Gewährleistungsanspruchs neben der Mängelrüge keine weiteren Voraussetzungen erforderlich, sofern Sie nachweisen, dass die Ware vom Verkäufer geliefert wurde. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung sind Sie jedoch verpflichtet, nachzuweisen, dass der von Ihnen festgestellte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.
Gewährleistung:
In welchen Fällen besteht Gewährleistungsanspruch?
Gemäß Regierungsverordnung 151/2003 (IX. 22.) unterliegt der Verkäufer beim Verkauf bestimmter langlebiger Konsumgüter – wie technischer Geräte, Werkzeuge, Maschinen – sowie deren spezifischem Zubehör und Komponenten einer Gewährleistungspflicht. Die detaillierte Liste der Gewährleistungspflichten befindet sich in Anhang 1 der Verordnung 10/2024 (VI. 28.). IM.
Wie weist man einen Garantieanspruch nach?
Zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs genügt die Vorlage eines Kassenbons, insbesondere wenn der Verkaufspreis des Verbraucherprodukts 50.000 HUF nicht übersteigt. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einen separaten Garantieschein auszustellen. Ist ein Garantieschein ausgestellt, gilt, falls dieser fehlt oder nicht vorgelegt wird, die Rechnung oder der Kassenbon als Nachweis für den Vertragsabschluss. Die Vorlage dieser Dokumente ermöglicht die Geltendmachung von Garantierechten.
Wichtiger Hinweis:
Die Ausübung von Gewährleistungsrechten kann nicht an die Rückgabe der Originalverpackung des Produktes geknüpft werden, auch wenn diese bereits geöffnet wurde.
Freiwillige Garantie.
Der Verkäufer ist berechtigt, für bestimmte Produkte zusätzlich zur gesetzlichen Garantie eine freiwillige Garantie zu gewähren. In diesem Fall muss dem Verbraucher eine Garantieerklärung ausgehändigt werden, in der der Verkäufer die Bedingungen und die Dauer der freiwilligen Garantie angibt. Der Verkäufer muss dem Verbraucher die Garantieerklärung zum Zeitpunkt der Leistung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder in gedruckter Form) zur Verfügung stellen.
Die Garantieerklärung muss Folgendes enthalten:
- eine klare Erklärung, dass der Verbraucher im Falle einer mangelhaften Leistung der Ware Anspruch auf die kostenlose Ausübung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat und dass diese Rechte durch die Garantie nicht beeinträchtigt werden
- Name und Anschrift des Garantiepflichtigen
- das vom Verbraucher zu befolgende Verfahren zur Geltendmachung der Garantie
- die Bezeichnung der Ware, für die die Garantie gilt, und
- die Bedingungen der Garantie,
- der Kaufpreis der Waren.
Welche Rechte und innerhalb welcher Frist stehen Ihnen im Falle einer gesetzlichen Gewährleistung zu?
Ausübung der Gewährleistungsrechte
Der Käufer kann – sofern für das Produkt eine Gewährleistung besteht – folgende Rechte ausüben:
- Sie können die Reparatur oder den Austausch des Produkts verlangen, es sei denn, die Erfüllung der gewählten Anfrage ist unmöglich oder würde für den Verkäufer unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen.
- Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder kann sie vom Verkäufer innerhalb angemessener Frist, unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers, nicht durchgeführt werden, so ist der Käufer berechtigt, eine Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Garantieanspruch kann innerhalb der Garantiezeit auf Grundlage der geltenden Gesetze – insbesondere der Regierungsverordnung 151/2003 (IX. 22.) – geltend gemacht werden.
Der Käufer kann einen Garantieanspruch an folgenden Stellen geltend machen:
- am Sitz des Verkäufers,
- in allen seinen Räumlichkeiten oder Zweigstellen,
- oder bei dem vom Verkäufer auf der Garantiekarte angegebenen Reparaturservice.
Geltendmachungsfrist
Der Garantieanspruch kann während der Garantiezeit geltend gemacht werden, der Garantiezeit gemäß Regierungsverordnung 151/2003 (IX. 22.):a. zwei Jahre bei einem Verkaufspreis von 10.000 HUF, jedoch nicht über 250.000 HUF,b. drei Jahre bei Verkaufspreisen über 250.000 HUF. Die Nichteinhaltung dieser Fristen führt zum Verlust der Rechte, im Falle einer Reparatur des Verbraucherprodukts verlängert sich die Garantiezeit jedoch ab dem Datum der Übergabe zur Reparatur um die Zeit, in der der Käufer das Verbraucherprodukt wegen des Mangels nicht bestimmungsgemäß nutzen konnte. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Verbraucherprodukts an den Käufer, oder wenn die Installation durch den Verkäufer oder seinen Vertreter durchgeführt wird, beginnt sie mit dem Datum der Installation. Lässt der Käufer das Verbraucherprodukt mehr als sechs Monate nach der Lieferung installieren, beginnt die Garantiezeit mit dem Datum der Übergabe des Verbraucherprodukts.
Regeln für die Bearbeitung von Garantieansprüchen
Bei der Bearbeitung von Reparaturen muss der Verkäufer bestrebt sein, die Reparatur innerhalb von 15 Tagen abzuschließen. Die Reparaturfrist beginnt mit dem Erhalt des Verbraucherprodukts. Dauert die Reparatur oder der Austausch mehr als fünfzehn Tage, muss der Verkäufer den Käufer über die voraussichtliche Dauer der Reparatur oder des Austauschs informieren. Stellt der Verkäufer bei der ersten Reparatur des Verbraucherprodukts während der Garantiezeit fest, dass das Verbraucherprodukt nicht repariert werden kann, muss er das Verbraucherprodukt innerhalb von acht Tagen austauschen, sofern der Käufer keine anderen Anweisungen erteilt. Ist ein Austausch des Verbraucherprodukts nicht möglich, ist das Unternehmen verpflichtet, dem Verbraucher den Kaufpreis innerhalb von acht Tagen zu erstatten, der auf der Garantiekarte oder, falls keine solche vorhanden ist, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Beleg über die Zahlung des Verbraucherprodukts – einer Rechnung oder einem gemäß dem Mehrwertsteuergesetz ausgestellten Beleg – angegeben ist. Mit der Annahme der AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Informationen elektronisch oder auf eine andere Weise bereitgestellt werden können, die zur Bestätigung des Erhalts durch den Kunden geeignet ist.
Wenn der Verkäufer das Verbraucherprodukt nicht innerhalb von 30 Tagen reparieren kann:
- wenn der Käufer dem zugestimmt hat, kann die Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt für ihn durchgeführt werden, oder
- wenn der Käufer mit der späteren Durchführung der Nachbesserung nicht einverstanden ist oder sich hierzu nicht geäußert hat, muss die Verbrauchsware innerhalb von acht Tagen nach fruchtlosem Ablauf der Dreißig-Tages-Frist ersetzt werden, oder
- Stimmt der Käufer einer späteren Durchführung der Reparatur nicht zu oder hat er hierzu keine Erklärung abgegeben, ist aber auch kein Austausch des Konsumprodukts möglich, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von acht Tagen nach erfolglosem Ablauf der dreißigtägigen Reparaturfrist den auf der Garantiekarte oder, falls eine solche nicht vorliegt, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Beleg über die Bezahlung des Konsumprodukts – einer Rechnung oder Quittung gemäß dem Umsatzsteuergesetz – angegebenen Kaufpreis zurückzuerstatten.
Wenn das Verbraucherprodukt zum vierten Mal defekt ist, ist der Verkäufer – sofern vom Verbraucher nichts anderes angegeben wurde – verpflichtet, das Verbraucherprodukt innerhalb von acht Tagen zu ersetzen. Wenn ein Ersatz des Verbraucherprodukts nicht möglich ist, ist das Unternehmen verpflichtet,
dem Verbraucher innerhalb von acht Tagen den auf der Garantiekarte oder, falls dies nicht möglich ist, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Beleg über die Zahlung des Verbraucherprodukts – der Rechnung oder einem gemäß dem Allgemeinen Mehrwertsteuergesetz ausgestellten Kassenbon – angegebenen Kaufpreis zu erstatten. Verbraucherprodukte, die einer obligatorischen Garantie unterliegen und fest verbunden sind oder die schwerer als 10 kg sind oder nicht als Handgepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln – mit Ausnahme von Fahrzeugen – transportiert werden können, müssen am Betriebsort repariert werden. Wenn die Reparatur nicht am Betriebsort durchgeführt werden kann, werden der Aus- und Einbau sowie die Lieferung und der Rücktransport vom Unternehmen oder – im Falle eines direkt beim Reparaturservice geltend gemachten Reparaturanspruchs – vom Reparaturservice übernommen.
Ausnahmen von der Garantie
Die Bestimmungen im Abschnitt „Regeln zur Bearbeitung von Garantieansprüchen“ gelten nicht für Elektrofahrräder, Elektroroller, Quads, Motorräder, Mopeds, Personenkraftwagen, Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnwagen mit Anhänger, Anhänger und motorisierte Wasserfahrzeuge. Auch bei diesen Waren ist der Verkäufer verpflichtet, die Reparaturanfrage innerhalb von 15 Tagen zu erfüllen. Dauert die Reparatur oder der Austausch länger als fünfzehn Tage, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über die voraussichtliche Dauer der Reparatur oder des Austauschs zu informieren.
Welches Verhältnis besteht zwischen der Garantie und anderen Gewährleistungsrechten?
Die Garantie gilt zusätzlich zu den Gewährleistungsrechten (Produkt- und Komponentengarantie). Der grundlegende Unterschied zwischen den allgemeinen Gewährleistungsrechten und der Garantie besteht darin, dass bei einer Garantie die Beweislast zugunsten des Verbrauchers liegt. Die freiwillige Garantieverpflichtung des Verkäufers darf für den Verbraucher während der Dauer der gesetzlichen Garantie keine Bedingungen enthalten, die nachteiliger sind als die durch die Regeln der gesetzlichen Garantie garantierten Rechte. Danach können die Bedingungen der freiwilligen Garantie jedoch frei bestimmt werden, wobei die Garantie in diesem Fall die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers – einschließlich derjenigen aus der Komponentengarantie – nicht beeinträchtigen darf.
Befreiung von der Gewährleistungspflicht
Im Falle des gleichen Mangels kann der Käufer:
- bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen,
Dasselbe Recht kann jedoch nicht wiederholt aufgrund desselben Mangels geltend gemacht werden. Wurde das Produkt beispielsweise im Rahmen einer Gewährleistung vom Verkäufer ersetzt, kann derselbe Mangel später nicht erneut aufgrund einer Sach- oder Produktgarantie geltend gemacht werden.
Gewährleistungsrechte – Bei Käufern, die keine Verbraucher sind Allgemeine Regeln der Gewährleistungsrechte
Im Falle einer mangelhaften Leistung des Verkäufers kann ein Käufer, der kein Verbraucher ist, folgende Gewährleistungsrechte auf Grundlage der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen:
- Sie haben Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, es sei denn, die Erfüllung der von Ihnen gewählten Forderung ist unmöglich oder würde für den Verkäufer im Vergleich zur Erfüllung einer anderen Forderung unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen.
- Wenn Sie die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht verlangt haben oder diese nicht durchgeführt werden kann, sind Sie berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beheben zu lassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer kann vom gewählten Gewährleistungsrecht zu einem anderen Recht wechseln, trägt jedoch die Kosten des Wechsels, es sei denn, der Wechsel war berechtigt oder wurde vom Verkäufer verursacht.